Laut einer aktuellen Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit wissen 4 von 10 Drohnenbesitzern nichts über die rechtlichen Aspekte der Drohnenbenutzung.
Außerdem hat jeder zehnte Drohnenbesitzer keine Ahnung ob seine Drohne genehmigungspflichtig ist, oder nicht.
Das ist eine erschreckend hohe Zahl, vor allem weil das Fliegen ohne Bewilligung mit einem Strafausmaß bis zu €22.000, bei erschwerenden Umständen sogar eine zusätzliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Eine Austro Control Drohnen Bewilligung ist zwar nicht bei allen gekauften Drohnen notwendig, dennoch solltest du dich informieren ob deine Drohne darunter fällt.
Die genauen Rechtstexte kannst du in den §§24c bis l des Luftfahrtgesetzes und dem Lufttüchtigkeits- & Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67 nachlesen.
Für all diejenigen die nicht gerne Gesetzestexte lesen und dennoch auf der legalen Seite fliegen wollen haben wir dir hier die wichtigsten Punkte in einer Übersicht zusammengestellt.
Wann muss ich meine Drohne bei der Austro Control bewilligen lassen?
Die Austro Control unterscheidet für die Bewilligung vier Kategorien von unbemannten Luftfahrzeugen.
Für jede Kategorie gibt es eigene Regeln, wo du mit ihnen fliegen kannst und was du mit deinem Quadcopter machen darfst.
- Spielzeug
- Flugmodelle
- Unbenannte Luftfahrzeuge (uLFZ) Klasse 1
- uLFZ Klasse 2
In unserer Infografik haben wir die 3 häufigsten Kategorien auf einen Blick zusammengefasst.
Für detailierter Informationen einfach weiterlesen.
Fällt dein Multicopter nicht unter die Kategorie “Spielzeug”, so ist eine Bewilligung durch die Austro Control zwingend notwendig.
Kategorie: Spielzeug
Um herauszufinden ob du in die (bewilligungsfreie) Spielzeugkategorie fällst musst herausfinden wieviel Bewegungsenergie deine Drohne entwickelt, klarstellen ob du Kameraaufnahmen mit deiner Drohne machst und wie hoch du fliegen möchtest.
Bewegungsenergie < 79 Joule
Drohnen welche als Spielzeug bezeichnet werden können, dürfen 79 Joule Bewegungsenergie nicht überschreiten.
79 Joule entspricht zum Beispiel eine Drohne die weniger als 250 Gramm wiegt, nicht höher als 30m steigen kann und nicht schneller als 60km/h fliegen kann.
Besitzt du solch eine Drohne, so benötigst du auch keine eigene Drohnenversicherung, denn sie ist bei deiner privaten Haftpflicht mitversichert.
Auf einen Blick:
- Drohne < 79 Joule Bewegungsenergie => nicht bewilligungspflichtig
- Drohne > 79 Joule Bewegungsenergie => bewilligungspflichtig
Maximal Flughöhe < 30 Meter
Solltest du mit deiner Drohne höher als 30 Meter fliegen wollen, dann benötigst du so oder so eine Bewilligung.
Egal ob die Bewegungsenergie kleiner als 79 Joule ist und du die Kamera nur zum Fliegen verwendest.
Ist ist deine Drohne leichter als 250 Gramm UND ist langsamer als 60km/h UND fliegst du nicht höher als 30 Meter, dann ist deine Drohne eine Spielzeug und benötigt keine Austro Control Bewilligung.
Kategorie: Flugmodell
Darunter fallen Modellflugzeug und Quadcopter/Drohnen welche in einer maximalen Höhe von 150 Meter und innerhalb eines Radius von 500 Meter gesteuert werden.
Außerdem muss zu jederzeit Sichtkontakt zu deinem Flugobjekt bestehen.
Des weiteren gilt hier auch, dass eine etwaige Kamera nur zum Fliegen, nicht für Aufnahmen verwendet werden darf.
Wichtig hierbei ist, dass du ab dieser Kategorie eine eigene Haftpflichtversicherung benötigst, da deine normale Haushaltsversicherung dies nicht mehr abdeckt.
Fällt deine Drohne nicht unter die Kategorie Spielzeug, fliegst du in einer maximalen Höhe von 150 Meter, in einem Umkreis von 500 Meter UND hast jederzeit Sichtkontakt so handelt es sich um die Kategorie Flugmodell.
Kategorie: uLFZ Klasse 1
Es braucht nur eine Kamera, welche für Aufnahmen verwendet wird, um aus einem Flugmodell sofort ein “Unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1″ (uLFZ K1) zu machen.
Neben der Erlaubnis Kameraaufnahmen zu machen darfst du mit einer Drohne der Klasse uLFZ K1 auch weiter als 500 Meter fliegen, jedoch muss noch immer Sichtkontakt bestehen.
Achte auch darauf, dass du die Datenschutz- und Privatsphärenbestimmungen einhältst.
Verwendest du eine Kamera um Aufnahmen zu machen, oder nutzt du die Drohne gewerblich so fällst du in die Kategorie uLFZ Klasse 1.
Kategorie: uLFZ Klasse 2
In diese Kategorie fällst du, wenn du deine Drohne ohne Sichtkontakt steuern möchtest.
Um eine Bewilligung dafür zu bekommen musst du vorweisen, dass du einen Pilotenschein besitzt.
Du möchtest deine Drohne ohne Sichtkontakt steuern UND besitzt einen Pilotenschein, dann kannst du eine Bewilligung für ein uLFK Klasse 2 beantragen.
Definition der Einsatzgebiete für die Austro Control Bewilligung
Du bist nun einen Schritt näher zu deiner Bewilligung, da du die Kategorie kennst in die dein Quadcopter fällt.
Um den Antrag zu finalisieren musst du auch angeben in welchem Einsatzgebiet du fliegen möchtest.
Dank einer übersichtlichen Matrix kannst du feststellen für welche Kategorie und den Antrag stellen musst.
Einsatzgebiet I – Unbebautes Gebiet
Der Gesetzgeber spricht vom Einsatzgebiet I, wenn du deine Drohne in einem Gebiet fliegst in dem sich keine Gebäude befinden.
Außerdem haltest sich nur du dich als Pilot und die zum Flugbetrieb notwendigen Personen darin auf.
Einsatzgebiet II – Unbesiedeltes Gebiet
Befinden sich in deinem Fluggebiet Gebäude wie zum Beispiel Silos, Lagerhallen, Gebäuderuinen oder ähnliche Gebäude die nicht dauerhaft benutzt werden, beziehungsweise halten sich nur vereinzelt Personen temporär (z.B. Wanderer, Radfahrer) auf, dann spricht man vom Einsatzgebiet II
Einsatzgebiet III – Besiedeltes Gebiet
Im Einsatzgebiet 3 fliegst du mit deiner Drohne über Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten.
Einsatzgebiet IV – Dichtbesiedeltes Gebiet
Laut Austro Control sind dichtbesiedelte Gebiete etwa ein Ortskern oder sehr dicht bebaute Städte.
Im Beamtendeutsch spricht das Gesetz dabei von “räumlich geschlossenen Besiedlungsgebiet”.
Betrieb einer Drohne bei Veranstaltungen
Möchtest du deine Drohne bei Sport- oder anderen Veranstaltungen mit einer großen Menschenmenge fliegen lassen, dann deckt keines der Einsatzgebiete dies ab.
Du benötigst dafür eine Genehmigung die du für jeden Einzelfall beantragen musst.
Achtung es fallen auch Hochzeiten unter diesen Punkt.
Voraussetzungen für eine Austro Control Drohnen Bewilligung
Fast alle verkauften Drohnen (vor allem Hobby Drohnen) fallen unter die Kategorie A .
Wenn du eine Bewilligung für Kategorie B-D erhalten möchtest, ist das mit einem etwas größeren Aufwand verbunden.
So musst du zum Teil Nachweise bringen welche auch für Piloten gelten.
Kategorie A Betriebsbewilligung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Mindestalter des/der Piloten : 16 Jahre (Lichtbildausweis)
- Beschreibung des uLFZ (Wurde von allen Seiten fotografiert und die Bilder dem Antrag beigelegt, Achtung – die Seriennummer muss ersichtlich sein)
- Versicherungsbestätigung mit mindestens 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte)
- Betriebsgrenzen (z.B.: maximale Betriebsmasse, Bodenwinde usw. – die findest du in deiner jeweiligen Betriebsanleitung)
- Namen aller eingetragenen Piloten (Achtung, diese müssen auch in der Versicherungsbestätigung umfasst sein, der Halter muss sicherstellen dass die Piloten befähigt sind die Drohne zu Fliegen.)
- Bei Quadcopter welche über 5kg wiegen und/oder nicht elektrisch betrieben werden muss ein Lärmmessbericht beigelegt werden. (Siehe Anhang N)
Kategorie B Betriebsbewilligung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Mindestalter des/der Piloten : 16 Jahre (Lichtbildausweis)
- Beschreibung des uLFZ (u.a. Dreiseitenansicht, außerdem Feststellung der Bauvorschrift nach Anlage B)
- Versicherungsbestätigung mit mindestens 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte)
- Betriebsgrenzen (z.B.: maximale Betriebsmasse, Bodenwinde usw. – die findest du in deiner jeweiligen Betriebsanleitung)
- Betriebssicherheitsanalyse (siehe Anlage F )
- Namen aller eingetragenen Piloten (Achtung, diese müssen auch in der Versicherungsbestätigung umfasst sein)
- Deklaration der Befähigung des/der Piloten (Muss schriftlich pro Pilot erfolgen)
- Bei Quadcopter welche über 5kg wiegen und/oder nicht elektrisch betrieben werden muss ein Lärmmessbericht beigelegt werden. (Siehe Anhang N)
Kategorie C Betriebsbewilligung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Mindestalter des/der Piloten : 16 Jahre (Lichtbildausweis)
- Beschreibung des uLFZ (u.a. Dreiseitenansicht, außerdem Feststellung der Bauvorschrift nach Anlage B)
- Versicherungsbestätigung mit mindestens 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte)
- Betriebsgrenzen (z.B.: maximale Betriebsmasse, Bodenwinde usw. – die findest du in deiner jeweiligen Betriebsanleitung)
- Betriebssicherheitsanalyse (siehe Anlage F )
- Namen aller eingetragenen Piloten (Achtung, diese müssen auch in der Versicherungsbestätigung umfasst sein)
- Nachweis der luftfahrtrechtlichen Kenntnisse und Tauglichkeit der Piloten (entweder via Luftfahrerscheins oder Online Prüfung aus dem Gegenstand Luftrecht über die Austro Control)
- Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis oder Füherscheintauglichkeitsuntersuchung welches nicht älter als 5 Jahre ist.
- Bei Quadcopter welche über 5kg wiegen und/oder nicht elektrisch betrieben werden muss ein Lärmmessbericht beigelegt werden. (Siehe Anhang N)
- Praxisnachweis des/der Piloten (siehe Anhang P)
Kategorie D Betriebsbewilligung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Mindestalter des/der Piloten : 16 Jahre (Lichtbildausweis)
- Beschreibung des uLFZ (u.a. Dreiseitenansicht, außerdem Feststellung der Bauvorschrift nach Anlage C)
- Versicherungsbestätigung mit mindestens 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte)
- Betriebsgrenzen (z.B.: maximale Betriebsmasse, Bodenwinde usw. – die findest du in deiner jeweiligen Betriebsanleitung)
- Betriebssicherheitsanalyse (siehe Anlage F )
- Namen aller eingetragenen Piloten (Achtung, diese müssen auch in der Versicherungsbestätigung umfasst sein)
- Nachweis der luftfahrtrechtlichen Kenntnisse und Tauglichkeit der Piloten (entweder via Luftfahrerscheins oder Online Prüfung aus dem Gegenstand Luftrecht über die Austro Control)
- Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis oder Füherscheintauglichkeitsuntersuchung welches nicht älter als 5 Jahre ist.
- Lärmmessbericht (Siehe Anhang N)
- Praxisnachweis des/der Piloten (siehe Anhang P)
Kosten einer Drohnenbewillligung
Laut Austro Control Gebührenübersicht (ACGV) musst du mit mindestens € 315 (brutto) pro Jahr rechnen.
Die Betonung liegt hierbei vor allem auf “pro Jahr”, da du nach 10 Monaten eine Verlängerung beantragen musst.
Wie erhalte ich meine Austro Control Drohnen Bewilligung?
- Gehe auf die Formularseite der Austro Control (du kannst das PDF im Browser ausfüllen und danach herunterladen).
- Punkt 2: Die Daten des Drohnen Betreibers eintragen
- Punkt 3: Die Daten aller Piloten eintragen welche damit fliegen (wenn du mehr als 3 hast, dann einfach auf einem Extrablatt inkl. Datum & Unterschrift mitschicken)
- Punkt 4: Daten der Drohne
- Muster = Quadrocopter oder Octocopter
- Type = Die Bezeichnug deiner Drohne (z.b.: DJI Phantom 3)
- Seriennummer = findest du zumeist unter dem Akku (wir haben dir unter “Wo finde ich die Seriennummer meiner Drohne” die häufigsten Drohnen Marken zusammengefasst)
- Maximale Betriebsmasse = Findest du im Handbuch oder einfach googlen (drohnentyp + maximale betriebsmasse)
- Ordnungszahl (optional) = Falls du deine Drohne schon einmal von der Austrocontrol bewilligen hast lassen, ist das die Nummer deines “Kennzeichens”.
- Punkt 5: Hier eintragen wo und in welchem Umfang du fliegen möchtest. Greife dafür auf die Definition der Einsatzgebiete zurück.
(Wenn du in mehreren Einsatzgebieten fliegen möchtest so musst du die “schärfere” Kategorie wählen.) - Punkt 6: Schau hier in der Matrix nach und kreuze die richtige Kategorie an.
- Je nach Kategorie alle notwendigen Beilagen hinzufügen – aber auf jeden Fall:
- Dreiseitenansicht deiner Drohen (Fotos)
- Ausweisscans
- Versicherungsbestätigung (!!ACHTUNG nicht vergessen, Antragssteller muss auch Versicherungsnehmer sein)
- Technische Beschreibung inkl. Betriebsgrenzen
- Punkt 11: Unterschrift
- erstes Häkchen immer setzen
- zweites Häkchen ist optional (hier werden zum Beispiel deine Daten auf der Austro Control Homepage veröffentlicht)
- Ort, Datum eintragen und Unterschreiben
- Benenne nun alle Dateien richtig die du mitschicken möchtest (nicht einfach blabla.pdf – sondern z.B.: Antrag_uLFZ_MaxMustermann)
- Schick deinen Antrag inkl. aller beilagen an ulfz@austrocontrol.at
Drohne ohne Bewilligung fliegen – Strafausmaß
Wirst du erwischt wenn du ohne Bewilligung eine an sich bewilligungspflichtige Drohne fliegst, dann wird das ganze sehr teuer.
Ein 24 jähriger Pilot hat das am eigenen Leib erfahren, als sein Fluggerät (nicht bewilligt & nicht versichert) abgestürzt ist und beinahe eine Person getroffen hat.
Er wurde wegen einer Verwaltungsübertretung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt.
Das Strafausmaß wenn du erwischt wirst beträgt dabei:
- eine Geldstrafe bis zu € 22.000
- bei erschwerenden Umständen zusätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen
- zusätzliche zivilrechtliche Klagen von Unfallopfer
Solltest du mit deiner Drohne (mit oder ohne Bewilligung) in der Nähe eines Flughafens fliegen und erwischt werden dann drohen dir bis zu 10 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt.
Wie du es also drehst oder wendest, eine Bewilligung hilft dir auf jeden Fall Geld zu sparen falls ein Unfall passieren sollte.
Disclaimer: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung! deinedrohne.com hat sich zwar intensiv mit den geltenden Regeln und Gesetzen beschäftigt, für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte wird allerdings keine Haftung übernommen. Bitte kontaktieren Sie die Austro Control für rechtsverbindliche Informationen.
Finde auf mein Handy das Anmeldeformular für meine Drohne mit 249 gramm mit Kamera nicht bitte um genauen Wegweiser
Hallo Josef – hier ist das Anmeldeformular: Drohnenregistrierung der AustroControl
LG
Bernhard